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   BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97   

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BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97 (https://dejure.org/1998,934)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1998 - 5 AZR 740/97 (https://dejure.org/1998,934)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 (https://dejure.org/1998,934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 n. F.; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie i. d. F. vom 3. 7. 1994 § 12 Ziff. 1, Ziff. 2
    X. Gewerbliche Arbeitnehmer in der Druckindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Auslegung tarifvertraglicher Regelungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 330
  • NZA 1999, 497
  • BB 1999, 270
  • DB 1999, 748
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Auch der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zu normativ selbständigen Regelungen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Berlin, 06.11.1997 - 14 Sa 89/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Abweichende Regelung in einem

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Landesarbeitsgericht Berlin - 14 Sa 89/97 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. November 1997 - 14 Sa 89/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zu normativ selbständigen Regelungen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Mit der Verknüpfung von Berechnungsmethode und Berechnungsgrundlage mit einem bestimmten Divisor (65) haben sie dabei zwangsläufig auch die Höhe der täglichen Entgeltfortzahlung mit 100 % der entsprechenden Vergütung festgelegt (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Zwar weist das Landesarbeitsgericht zutreffend darauf hin, daß der Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von der Tariföffnungsklausel des § 2 Abs. 3 LFZG nicht erfaßt war, auch wenn es darüber vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. März 1993 (- 5 AZR 132/92 - AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG) noch Zweifel gegeben haben mag.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner, NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou, RdA 1997, 22, 27; Rieble, RdA 1997, 134, 140; Giesen, RdA 1997, 193, 201, Fußnote 93; K. Gamillscheg, Anm. zu BAG Urteil vom 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 278; Bengelsdorf, Anm. zu BAG AP Nr. 48 zu § 622 BGB; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Bleiben gleichwohl im Einzelfall noch Zweifel, so können die Gerichte ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auf weitere Kriterien zurückgreifen, etwa die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 21. August 1997 - 5 AZR 517/96 - NZA 1998, 211, m.w.N.; BAG AP Nr. 96 zu § 616 BGB, vgl. Urteil vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 -, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 517/96

    "Barleistung" als Krankengeld

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Die staatlichen Gerichte dürfen keinesfalls der Einschätzung der Tarifvertragsparteien vorgreifen und die Tarifregelung in einem bestimmten Sinne modifizieren (BAG 10. Februar 1988 - 4 AZR 538/87 - AP BAT § 33 Nr. 12; 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63, 69 f.; mit unterschiedlicher Begründung im Ergebnis ebenso Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 819 ff., § 4 Rn. 60 ff.; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 365 ff.; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 45 ff., 49 alle mwN; vgl. auch BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330, 336; 21. Oktober 1998 - 5 AZR 155/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Klempnerhandwerk Nr. 1 = EzA EntgeltfortzG § 4 Tarifvertrag Nr. 16, zu II 2 b der Gründe).

    Hierzu gehören sowohl die Berechnungsmethode (Ausfall- oder Referenzprinzip) als auch die Berechnungsgrundlage; diese betrifft Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts (BAG 26. August 1998 aaO S 336 f.; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zVv., zu I 3 a aa der Gründe).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330, zu II 1 der Gründe; Kamanabrou RdA 1997, 22).
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Die Tarifvertragsparteien können daher das gesetzliche Lohnausfallprinzip durch das Referenzprinzip ersetzen sowie Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts regeln (Senat 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
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